Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Firma Monika Eikmeyer

Lieferung

Angegebene Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstlieferung.

Die Haftung wegen fehlerhafter Lieferungen ist auf die Höhe der Auftragsumme der beanstandeten Ware beschränkt.

Die Haftung wegen fehlerhafter Lieferungen erstreckt sich nicht auf etwaig sich daraus ergebende Nebenschäden oder Folgeschäden.

Auftragsstornierungen und Änderungen

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag ganz oder teilweise zurück, kann ich unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, 20% des entsprechenden Verkaufspreises, insbesondere für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten fordern. Sollte die bestellte Ware bereits im Fertigungsprozeß stehen, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.

Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Es bleibt mir vorbehalten auf Vertragserfüllung zu bestehen.

Rücksendungen der angefertigten Waren sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Unfrei an mich gesendete Ware wird nicht angenommen.

Annahme und Gefahrenübergang

Sofern ich eine Ware nach Mustern, Modellen, Zeichnungen oder Angaben des Bestellers herstelle, übernimmt der Besteller die Gewähr dafür, dass durch die Anfertigung und den Verkauf dieser Ware Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die mir aus der Geltendmachung solcher Rechte entstehen, hat mich der Besteller schadlos zu halten.

Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Verweigert der Besteller die Annahme ohne berechtigten Grund, habe ich die gleichen Rechte, wie unter Absatz 2 bezeichnet.

Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über.

Gewährleistung

Ich übernehme in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:

Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung).

Kann ich einen meiner Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen.

Ist der Besteller Kaufmann, werden Gewährleistungsansprüche von der Einhaltung der Untersuchungs-Rügepflicht gemäß §§377,378 HGB abhängig gemacht.

Wegen weitergehender Ansprüche hafte ich nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.

Insbesondere kann keine Haftung wegen fehlender Farbübereinstimmung übernommen werden. Aufgrund der Natur der gelieferten Produkte ist es nicht immer mouml;glich, eine genaue Farbübereinstimmung zu erzielen.

Die Stoffmuster und Musterbücher sind nur ein Hinweis auf die Farbe, und zwischen einzelnen Lieferungen können geringfügige Abweichungen auftreten.

Ich übernehme keinerlei Gewährleistung, die sich in Hinblick auf irgendeinen Verlust oder Schaden oder Verschlechterung des Zustandes verkaufter Waren ergibt, die durch Benutzung, Einlaufen, Reinigungsvorgängen, atmosphärische Bedingungen oder zusammenfügen von Teilen und Installation oder allgemeine Anwendungen ergeben.

Es kann weiterhin keine Haftung für Stoffe übernommen werden, die nach dem Kauf beim Besteller oder Endverbraucher irgendeiner Art von Behandlung unterzogen werden.

Der Besteller wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Nachbehandlungen die Stoffe ändern können, besonders auf Abriebbeständigkeit, Reißfestigkeit, Nahtschlupf, Farbe, Lichtechtheit.

Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Farbveränderungen durch den Gebrauch, wie abfärbende Jeans und andere Bekleidung ist ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers.

Zahlungsbedingungen

Lieferung nur gegen Vorkasse.

Abzüge ohne gleichlautende Gutschrift sind unzulässig. Die Zahlung wird als Teilzahlung auf die Gesamtforderung gebucht.

Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.